Allgemeine Geschäftsbedingungen für Betriebe

Entwurf, anwaltlich zu prüfen. Dieser Text setzt die am 14.08.2026 getroffenen Entscheidungen um und beschreibt, was die Plattform technisch tut. Er ersetzt keine anwaltliche Prüfung – insbesondere bei den Haftungsklauseln. Die frühere Inkassovollmacht (§ 4) ist mit der Umstellung auf unmittelbare Zahlungen an den Betrieb am 14.08.2026 entfallen; damit entfällt auch die Frage, ob die Entgegennahme fremder Gelder eine Erlaubnis nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz erfordert.

Anbieter: Hemkemeier & Awad GbR, Mühlstraße 41, 71229 Leonberg (nachfolgend „Sommeliero")

§ 1 Gegenstand

(1) Sommeliero betreibt eine Plattform, über die Betriebe ihre Erlebnisse – etwa Verkostungen, Führungen oder Veranstaltungen – online buchbar machen können.

(2) Diese Bedingungen gelten zwischen Sommeliero und dem Betrieb. Sie regeln nicht das Verhältnis zwischen Betrieb und Gast.

(3) Sommeliero wird nicht Vertragspartei der Erlebnisverträge. Der Vertrag über ein Erlebnis kommt ausschließlich zwischen dem Gast und dem Betrieb zustande. Sommeliero vermittelt diesen Vertrag und wickelt die Zahlung ab.

§ 2 Registrierung und Konto

(1) Die Registrierung steht Unternehmern im Sinne des § 14 BGB offen. Der Betrieb sichert zu, dass seine Angaben zutreffend sind und hält sie aktuell.

(2) Der Betrieb ist für die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten verantwortlich und teilt Sommeliero einen Missbrauchsverdacht unverzüglich mit.

(3) Der Betrieb kann weiteren Personen Zugang zu seinem Konto einräumen. Deren Handeln wird ihm zugerechnet.

§ 3 Pflichten des Betriebs

(1) Rechtstexte. Bevor der Betrieb sein erstes Erlebnis veröffentlicht, hinterlegt er Verweise auf sein Impressum, seine Datenschutzerklärung und seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Plattform prüft, dass die Verweise gesetzt sind, nicht deren Inhalt.

(2) Inhaltliche Verantwortung. Der Betrieb verantwortet die Angaben zu seinen Erlebnissen – Beschreibung, Preise, Termine, Kapazitäten, Stornofristen – sowie deren Rechtmäßigkeit. Sommeliero prüft Inhalte nicht vorab.

(3) Durchführung. Der Betrieb erbringt die gebuchte Leistung gegenüber dem Gast und trägt dafür die alleinige Verantwortung, einschließlich aller gewerbe-, lebensmittel- und jugendschutzrechtlichen Pflichten.

(4) Stornofristen. Der Betrieb legt seine Stornofristen selbst fest. Er beachtet dabei die gesetzlichen Rechte der Gäste.

(5) Muster-AGB. Sommeliero stellt eine Vorlage für die Bedingungen gegenüber Gästen bereit, die auf die Besonderheiten der Plattform abgestimmt ist – insbesondere auf die Zahlungsabwicklung nach § 4, auf Gutscheine und auf Terminverlegungen. Die Nutzung ist freiwillig; der Betrieb bleibt für seine Bedingungen verantwortlich, auch wenn er die Vorlage übernimmt.

§ 4 Zahlungsabwicklung

(1) Zahlungen der Gäste werden über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Der Betrieb schließt dafür eine eigene Vereinbarung mit Stripe und erhält ein eigenes Stripe-Konto mit eigenen Zugangsdaten. Sommeliero unterstützt bei der Einrichtung.

(2) Die Zahlung des Gastes erfolgt unmittelbar an den Betrieb. Sie entsteht auf dessen Stripe-Konto; Sommeliero nimmt zu keinem Zeitpunkt Geld des Gastes entgegen und leitet keines weiter. Auf der Abrechnung des Gastes erscheint der Betrieb.

(3) Sommeliero behält bei jeder Zahlung ausschließlich die eigene Gebühr nach § 5 ein. Die Gebühr des Zahlungsdienstleisters trägt der Betrieb unmittelbar; sie wird nicht über Sommeliero verrechnet und ist für ihn in seinem Stripe-Konto einsehbar.

(4) Die Auszahlung an den Betrieb richtet sich nach dem Auszahlungsrhythmus, den er mit Stripe vereinbart hat.

(5) Erstattungen an Gäste löst der Betrieb aus – über die Plattform oder unmittelbar in seinem Stripe-Konto. Der erstattete Betrag belastet sein Guthaben. Erstattungen, die er außerhalb der Plattform auslöst, trägt Sommeliero nach, sobald Stripe sie meldet.

§ 5 Gebühren

(1) Für jede erfolgreich bezahlte Buchung berechnet Sommeliero 2 % des Buchungswerts zuzüglich 0,25 € – jeweils netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist die Buchung, nicht die Zahl der Teilnehmer: Eine Gruppe zählt als eine Buchung.

(2) Die ersten 20 erfolgreichen Online-Zahlungen jedes Betriebs sind gebührenfrei. Das Kontingent gilt dauerhaft je Betrieb; erstattete oder teilerstattete Zahlungen verbrauchen es, gescheiterte nicht.

(3) Es gibt keine Grundgebühr und kein Abonnement.

(4) Die Gebühren des Zahlungsdienstleisters rechnet dieser unmittelbar mit dem Betrieb ab. Sie laufen nicht über Sommeliero.

(5) Sommeliero behält die Gebühr nach Absatz 1 bei jeder Zahlung ein und stellt zum ersten Tag jedes Monats eine Rechnung über den Vormonat. Wird eine Buchung erstattet, wird die Gebühr anteilig zurückgegeben; sie erscheint als Gutschrift auf der Rechnung des Monats, in dem die Erstattung erfolgte.

(6) Änderungen der Gebühren teilt Sommeliero mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform mit. Der Betrieb kann bis zum Wirksamwerden ordentlich kündigen; kündigt er nicht, gelten die neuen Gebühren für ab diesem Zeitpunkt geschlossene Buchungen.

§ 6 Verfügbarkeit

(1) Sommeliero bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit.

(2) Wartungsarbeiten kündigt Sommeliero nach Möglichkeit an und legt sie in nachfrageschwache Zeiten.

§ 7 Bewertungen

(1) Gäste können nach der Teilnahme eine Bewertung abgeben. Bewertungen kann nur abgeben, wer tatsächlich gebucht und teilgenommen hat; Sommeliero prüft das automatisch anhand der Buchung.

(2) Der Betrieb kann öffentlich auf Bewertungen antworten und Bewertungen zu seinen eigenen Erlebnissen ausblenden. Das Ausblenden verlangt eine Begründung, die intern protokolliert wird.

(3) Bewertungen können gemeldet werden – von Gästen wie vom Betrieb. Über Meldungen entscheidet Sommeliero innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und teilt die Entscheidung begründet mit.

(4) Sommeliero blendet Bewertungen aus, wenn sie rechtswidrig sind. Ein Anspruch des Betriebs auf Ausblenden einer Bewertung besteht nicht.

§ 8 Datenschutz

(1) Für die Abwicklung der Buchungen sind Sommeliero und der Betrieb gemeinsam Verantwortliche im Sinne des Art. 26 DSGVO. Die Aufteilung ergibt sich aus der Anlage „Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO", die Bestandteil dieser Bedingungen ist.

(2) Anfragen betroffener Personen – Auskunft, Berichtigung, Löschung – beantwortet Sommeliero. Erreicht eine Anfrage den Betrieb, leitet er sie unverzüglich weiter.

(3) Der Betrieb legt die Löschfrist für Gastdaten seiner Buchungen innerhalb der von Sommeliero technisch vorgegebenen Grenzen von 30 bis 365 Tagen nach dem Termin fest.

(4) Für seine eigenen Zwecke – Plattformbetrieb, Abrechnung, Sicherheit und statistische Auswertungen – ist Sommeliero allein Verantwortlicher.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Beide Seiten können mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Sommeliero insbesondere vor, wenn der Betrieb wiederholt gegen § 3 verstößt oder Gäste vorsätzlich täuscht.

(4) Bereits geschlossene Buchungen bleiben von der Kündigung unberührt. Der Betrieb führt sie durch; Sommeliero wickelt die Zahlungen ab und berechnet die Gebühr nach § 5.

(5) Nach Vertragsende löscht Sommeliero die Daten des Betriebs, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Rechnungen bleiben zehn Jahre erhalten.

§ 10 Haftung

(1) Sommeliero haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Sommeliero nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Betrieb vertrauen darf – und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Sommeliero haftet nicht für die Erbringung der Erlebnisse. Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Gast und Betrieb richten sich ausschließlich gegen den Betrieb.

(4) Der Betrieb stellt Sommeliero von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung seiner Pflichten nach § 3 beruhen.

§ 11 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Sommeliero kann diese Bedingungen ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage oder an Änderungen der Plattform erforderlich ist und der Betrieb dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Betrieb nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen. Auf diese Wirkung weist Sommeliero in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht er, kann Sommeliero zum Wirksamwerden ordentlich kündigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Ist der Betrieb Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Leonberg.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.


Fassung: agb-2026-08-14 · Stand: 14.08.2026